Hüttenordnung

1.
Die Miete beträgt zur Zeit

60,-- €/ Tag.

2.
Die Hütteneinrichtung, die Grillanlage sowie die Toillettenanlagen sind
pfleglich zu behandeln!
Beschädigungen und Zerstörungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt !

3.
Zu Bruch gegangene Gläser müssen dem Hüttenwart bei Rückgabe des
Schlüssels gemeldet werden. Pro Glas wird ein Betrag von 1,00 EUR
berechnet.

4.
Das Licht für die Toiletten wird im Schaltschrank mit der Sicherung ein-
und ausgeschaltet.

5.
Beim verlassen der Grillhütte müssen alle Lichter, Heizofen
ausgeschaltet werden und die benutzte Kohlensäureflasche abgedreht
werden.
Die Grillhütte ist beim verlassen ordnungsgemäss abzuschliessen.
Achtung: „Platzlampe“
Platzlampenschalter auf „Aus“ drücken. Grünes Licht neben dem
Schaltkasten blinkt. Lampe erlischt automatisch nach ca. 10 Minuten.

6.
Die Reinigung der Hütte muss am darauffolgenden Tag erfolgen und der
Schlüssel bis 14:00Uhr beim Hüttenwart abgegeben werden.

Schöne Stunden wünscht Ihnen
Ihr Hüttenwart

Oliver Heberling: Tel.: 06477/5739984, Mobil: 0176/18331609, Email: grillhuette_nenderoth@online.de